Mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages zwischen Soneo und dem Kunden, insbesondere eines Partnerschafts-, Pilot- oder Kooperationsvertrages sowie jedes sonstigen Vertrages, durch den eine Kundenbeziehung begründet wird, räumt der Kunde Soneo das nicht-exklusive, unentgeltliche Recht ein, den Firmennamen sowie das Logo des Kunden zum Zweck der Referenznennung zu verwenden. Dies umfasst die Nennung als Referenzkunde auf der Website von Soneo, in Kundenlisten sowie in Angebots- und Vertriebsunterlagen (z. B. Pitch-Decks, Präsentationen). Die Verwendung des Logos erfolgt unter Wahrung der Markenrichtlinien des Kunden, soweit diese Soneo schriftlich bekannt gegeben wurden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Pressemitteilungen, Fallstudien, Erfolgsgeschichten, Werbekampagnen oder die Verwendung kundenbezogener Zitate, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden im Einzelfall. Vertrauliche Projektinhalte sind von der Referenznennung nicht umfasst und unterliegen weiterhin der Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziffer 7. Der Kunde kann das eingeräumte Nutzungsrecht aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich widerrufen.